Möglichkeiten der Finanzierung der Begleitung/Seniorenassistenz
Vorab: Um von den nachfolgend aufgeführten Finanzierungsmöglichkeiten Gebrauch machen zu können, muss ein Pflegegrad bestehen !
Nun, wie erhält man einen Pflegegrad?
- Bei der Pflegekasse wird der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt.
- Der Medizinische Dienst wird den Antragsteller dann schriftlich über die geplante Pflegebegutachtung informieren.
- Es folgt die Pflegebegutachtung der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst. In dieser Pflegebegutachtung wird festgestellt, in wie weit pflegerische Unterstützung im Alltag benötigt wird.
- Der Medizinische Dienst erstellt auf Grundlage der Begutachtung ein ausführliches Gutachten. Dieses Gutachten wird dann der Pflegekasse zugeleitet.
- Der Pflegebedürftige erhält dann von der Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Pflegegrad.
Ich begleite Sie und Ihre Angehörigen gern auf dem Weg zum Pflegegrad. Und auch bei der Begutachtung bin ich an Ihrer Seite.
Pflegegeld
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Wird die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Angehörige, Bekannte, Freunde, oder einer Alltagsbegleitung erbracht, erhält der Pflegebedürftige gestaffelt nach Pflegegrad ein Pflegegeld:
Pflegegrad 1 - kein Anspruch
Pflegegrad 2 - monatlich 316 Euro
Pflegegrad 3 - monatlich 545 Euro
Pflegegrad 4 - monatlich 728 Euro
Pflegegrad 5 - monatlich 901 Euro
Über dieses Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen, und dies für seine selbst organisierte Unterstützung einsetzen. Somit kann auch für die regelmäßige Alltagsbegleitung das monatliche Pflegegeld genutzt werden.
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Wie gestaltet sich das Procedere - Inanspruchnahme der Alltagsbegleitung - Honorierung der Alltagsbegleitung?
Der Pflegebedürftige wird von seiner Alltagsbegleitung regelmäßig unterstützt, und sorgt für das Seelenwohl des Pflegebedürftigen. Monatlich stellt die Alltagsbegleitung eine Rechnung an den Pflegebedürftigen über den erfolgten Begleitungszeitraum. Der Pflegebedürftige kann diese Rechnung dann vom Pflegegeld begleichen.
Verhinderungspflege-Budget - die sogenannte "Stundenweise Verhinderungspflege (VHP)"
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- Anspruch erst ab Pflegegrad 2
- Der Pflegebedürftige muss seit mindestens 6 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt werden.
Die stundenweise Verhinderungspflege ist einsetzbar, wenn die eigentliche Pflegeperson selbst verhindert ist. Sei es aufgrund eines eigenen Termins, oder anderer persönlicher Gegebenheiten, sowie auch wenn die Pflegeperson selbst regelmäßig ihrem eigenem Seelenwohl nachgeht. Dies kann einmal oder mehrmals in der Woche sein.
Wichtig: Die stundenweise Verhinderungspflege kann nur maximal 8 Stunden am Stück in Anspruch genommen werden.
Das Jahresbudget der VHP beträgt 1612 Euro pro Kalenderjahr. Der Betrag kann nochmals um 806 Euro pro Kalenderjahr aufgestockt werden, sofern keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit stehen insgesamt 2418 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Zusätzlich zum Pflegegeld.
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Wie gestaltet sich das Procedere - Inanspruchnahme der Alltagsbegleitung - Honorierung über das VHP-Budget der Alltagsbegleitung?
Auch hier ist es so, dass der Pflegebedürftige von seiner Alltagsbegleitung regelmäßig unterstützt wird. Die Pflegekasse wird vom Pflegebedürftigen informiert, dass das VHP-Budget in Anspruch genommen werden möchte. Daraufhin teilt die Pflegekasse mit, ob das Budget noch vollumfänglich vorhanden ist und wieviel im Kalenderjahr noch abgerechnet werden kann. Dann kann folgendermaßen abgerechnet werden:
1. Abrechnungsmöglichkeit: Monatlich stellt die Alltagsbegleitung eine Rechnung an den Pflegebedürftigen über den erfolgten Begleitungszeitraum. Der Pflegebedürftige begleicht diese Rechnung selbst an die Alltagsbegleitung. Der Pflegebedürftige reicht diese Rechnung dann bei der Pflegekasse ein, mit der Bitte um Erstattung.
2. Abrechnungsmöglichkeit: Die Alltagsbegleitung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, auf Grundlage des eingereichten Abrechnungsbogens.
Es hat sich die zweite Abrechnungsvariante bewährt, und ist für beide Seiten die einfachste Abrechnungsmodalität.
Kombinierte Pflege (Pflegedienst und Pflegegeld)
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- Anspruch ab Pflegegrad 2
Ein Teil der Pflege, z. B. Duschen, wird von einem Pflegedienst übernommen. Die übrige Pflege durch Angehörige oder Freunde.
Wie gestaltet sich hier das Procedere der Abrechnung?
Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Die Berechnung erfolgt anhand von Leistungskomplexen. Leistungskomplexe beinhalten die Pflege- und Betreuungsverrichtungen nach denen vergütet wird.
Werden weniger finanzielle Leistungen für den Pflegedienst benötigt, erhält man den unverbrauchten Anteil als Pflegegeld ausgezahlt und kann darüber frei verfügen.
Zusammenfassung
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Die Finanzierung der Pflege ist sehr komplex und umfangreich. Mit meiner vereinfachten Darstellung zeige ich finanzielle Möglichkeiten auf, um auf Situationen im Pflegealltag flexibel und spontan reagieren zu können. Und wie zu erkennen ist, ist das Pflegegeld zusammen mit dem Budget der Verhinderungspflege, eine sehr gute Kombination.
Die Alltagsbegleitung / "Seniorenassistenz nach dem Plöner Modell" kurz und knapp erklärt:

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